Wir helfen Ihnen bei der Grundsteuererklärung
36 Millionen Grundstücke müssen neu bewertet werden. Der Abgabezeitraum ist kurz und dies kann auch bei Ihnen zu erheblichen Aufwänden führen, denn JEDER Grundstücksbesitzer MUSS bis zum 31.01.2023 eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen.
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Sie haben noch genau
Jeder Grundstücksbesitzer muss bis zu diesem Zeitpunkt die Grundsteuererklärung abgegeben haben.
Dies trifft auch zu für:
- Eigentumswohnungen
Betriebliche Grundstücke und Lagerhallen
Private Grundstücke
unbebaute Grundstücke
landwirtschaftliche Flächen
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet am:
31.01.2023
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Sie ihre Erklärung abgegeben haben.
Die Grundsteuerreform
Das Grundsteuerreformgesetz vom 26. November 2019 verpflichtet Eigentümer zu einer Neubewertung ihres Grundbesitzes im Jahr 2022. Das Finanzamt fordert Sie zur Einreichung deiner Feststellungserklärung auf (§ 228 BewG) und gewährt dir dafür in der Regel eine Frist von mindestens einem Monat. Für die Grundsteuererklärung ist die elektronische Abgabe mittels ELSTER-Formular vorgeschrieben. Unsere Top-Steuerberater erstellen für Sie die verpflichtende Neubewertung, auf Wunsch komplett digital.
Die häufigsten Fragen
- Bodenrichtwert (Wert des Bodens)
- Höhe Netto-Kaltmiete (statistisch ermittelt)
- Art der Immobilie
- Alter des Gebäudes
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Was wir tun
Wir helfen Ihnen bei der Grundsteuererklärung
Unsere Top-Ausgebildeten Steuerberater wissen genau worauf es hierbei ankommt und sind auf alles vorbereitet um Sie vollumfassend zu unterstützen
Schnell und komplett digital
Unser digitaler Agenturworklow ist komplett auf schnelle Bearbeitung Ihrer Erklärung ausgerichtet. Daher verfügen wir im genug Kapazitäten ihr Anliegen fristgerecht und sorgfältig im gegebenen Zeitraum zu bearbeiten.
Hier können Sie uns finden
Unsere Kanzlei befindet sich in Herzogenrath bei Aachen, direkt im Dreiländer-Eck.
Mo-Do 08:00 – 13:00 und 14:00 – 16:00 / Fr. 08:00 – 13:00