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Wir helfen Ihnen bei der Grundsteuererklärung

36 Millionen Grundstücke müssen neu bewertet werden. Der Abgabezeitraum ist kurz und dies kann auch bei Ihnen zu erheblichen Aufwänden führen, denn JEDER Grundstücksbesitzer MUSS bis zum 31.01.2023 eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen.

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Jeder Grundstücksbesitzer muss bis zu diesem Zeitpunkt die Grundsteuererklärung abgegeben haben.

Dies trifft auch zu für:

Betriebliches Grundstück oder Lagerhalle
  • Eigentumswohnungen
Betriebliches Grundstück oder Lagerhalle

Betriebliche Grundstücke und Lagerhallen

Privates Grundstück

Private Grundstücke

unbebautes Grundstück

unbebaute Grundstücke

landwirtschaftliche Fläche

landwirtschaftliche Flächen

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet am:

31.01.2023

Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Sie ihre Erklärung abgegeben haben.

Die Grundsteuerreform

Das Grundsteuerreformgesetz vom 26. November 2019 verpflichtet Eigentümer zu einer Neubewertung ihres Grundbesitzes im Jahr 2022. Das Finanzamt fordert Sie zur Einreichung deiner Feststellungserklärung auf (§ 228 BewG) und gewährt dir dafür in der Regel eine Frist von mindestens einem Monat. Für die Grundsteuererklärung ist die elektronische Abgabe mittels ELSTER-Formular vorgeschrieben. Unsere Top-Steuerberater erstellen für Sie die verpflichtende Neubewertung, auf Wunsch komplett digital.

Die häufigsten Fragen

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Was wir tun

Wir helfen Ihnen bei der Grundsteuererklärung

Unsere Top-Ausgebildeten Steuerberater wissen genau worauf es hierbei ankommt und sind auf alles vorbereitet um Sie vollumfassend zu unterstützen

Schnell und komplett digital

Unser digitaler Agenturworklow ist komplett auf schnelle Bearbeitung Ihrer Erklärung ausgerichtet. Daher verfügen wir im genug Kapazitäten ihr Anliegen fristgerecht und sorgfältig im gegebenen Zeitraum zu bearbeiten.

Hier können Sie uns finden

Unsere Kanzlei befindet sich in Herzogenrath bei Aachen, direkt im Dreiländer-Eck.

info@ai-tax.de +49 (0)2407 55561 0 +49 (0)2407 55561 99 Raiffeisenstraße 10, 52134 Herzogenrath

Mo-Do 08:00 – 13:00 und 14:00 – 16:00 / Fr. 08:00 – 13:00

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