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Ihre Steuerberatung in Herzogenrath & der Region

Wir freuen uns, Sie als Privatpersonen, Freiberufler oder Unternehmer im In- und Ausland bei allen steuerlichen, wirtschaftlichen und betrieblichen Entscheidungen zu begleiten. Unsere Mandanten vertrauen auf unsere langjährige Erfahrung in der Steuerberatung, unser starkes Team, genauso, wie auf unser vielfältig gewachsene Netzwerk. So schaffen wir zukunftsorientierte, ganzheitliche und individuelle Lösungen für Sie.

Was wir für Sie tun können

Leistungen für Unternehmen

Die optimale Entwicklung Ihres Unternehmens bestimmt unseren Arbeitsalltag. Wir bearbeiten Ihre Steuererklärung, führen Ihre Buchhaltung (Finanz- und Lohnbuchhaltung, auch Baulohn) und liefern Ihnen einen aussagekräftigen Jahresabschluss. Über die Vorbehaltsaufgaben behleiten wir Sie in allen steurlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen rund um die Unternehmensgründung-, -führung und -nachfolge.

Leistungen für Privatpersonen

Wann muss ich wie meine Einkommensteuererklärung abgeben? Welches Programm ist das Beste? Was kann ich alles steuerlich überhaupt geltend machen? Jedes Jahr aufs Neue stehen Privatpersonen vor diesen Fragen. Überlassen Sie Ihre Einkommensteuererklärung den Profis und beschäftigen Sie sich mit schöneren Dingen. Gerne planen wir mit Ihnen auch Ihre Investitionen, planen Ihr Vermögen oder sprechen mit Ihnen über Ihre Erbschaftspläne.

Beratung rund um Ihr Onlinebusiness

E-Commerce & Onlinehandel – Amazon, Paypal & Co – Damit Sie als Online-Händler mehr Zeit für Ihr Unternehmen und die bestmögliche Wirtschaftlichkeit gewinnen, macht es Sinn alle steuerlichen Pflichten dem Profi zu überlassen. Es gibt moderne Lösungen, besipielsweise Konfigurationen von Schnittstellen, für Ihr Online-Shop-System und andere Multi-Channel-Systeme, welche Ihre Buchhaltung bestmöglich automatisiert und so schnelle Schlussfolgerungen für Ihren wirtschaftlichen Erfolg liefern.

Restrukturierungs- & Insolvenzberatung

Im Laufe eines fast jeden Unternehmers tauchen Krisen oder Ungewissheiten auf. Unsere Erfahrung zeigt, dass es große und kleine Unternehmen gleichermaßen treffen kann, auch Unternehmen mit einer zuvor langjährigen Erfolgsgeschichte. Unternehmer, Geschäftsführer und Manager sollten in Krisensituationen zielrerichtet und überlegt handeln. Ob die Beratung in akuten Unternehmenskrisen, insolvenznahe Beratung, Krisenvorbeugung oder langfristige Liquiditätsplanung, nutzen Sie unser Praxis Know-How.

Digital & Persönlich

Sie profitieren von der Kombination aus enger, persönlicher Beratung und unserem umfangreichen digitalen Angebot. Ob Buchhaltung, die Optimierung Ihrer kaufmännischen Prozesse, eine digitale Notfallakte oder die Erstellung Ihrer Verfahrensdoukumentation und das Archivieren nach GoBD – wir finden die passende Lösung für Sie.

Bereit für Ihre Digitalisierung

Wir bereiten Sie auf Ihre Digitalisierung vor. Wir beraten Sie gerne.

Unternehmen Online

Der klassische Pendelordner war einmal. Gehen Sie mit uns den Weg in die Zukunft und nutzen Sie unsere digitalen Angebote. Im Zuge der Digitalisierung bietet Ihnen Unternehmen Online viele Vorteile und eine enorme Zeitersparnis.

Arbeitnehmer Online

Über das Portal können Sie uns die Abrechnungswerte für Ihre Mitarbeiter online übermitteln. Wir machen dazu die Auswertung und Abrechnung. Jeder Mitarbeiter hat einen eigenen Zugang und kann über das Portal “Meine Abrechnungen” alles online abrufen.

Kanzleicloud

Mit unserer Kanzleicloud bieten wir Ihnen einen sicheren Ort für Ihre wichtigsten Daten. Mit dem ersten Schritt in die Digitalisierung sparen Sie viel Zeit, Geld und Papier durch den modernen, abgesicherten Datenaustausch mit uns.

Ihre Ansprechpartner

Wir sind für Sie da.

Holger Schwan

Inhaber / Steuerberater

Ute Weber

Steuerberaterin

Testimonials

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Aktuelles

EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft getreten

Am 1. Januar 2020 ist das aufgrund der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie novellierte Geldwäschegesetz in Kraft getreten. Es wurde um wichtige Regelungen ergänzt, um das Rahmenwerk für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter zu stärken.

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Kein Spielraum bei Werbungskosten

Vermieter dürfen Werbungskosten für Investitionen in die Wohnung nur dann vollständig geltend machen, wenn die Miete mehr als 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt. Die gesetzliche Vorschrift sehe keinen Ermessensspielraum vor, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, in der sich nach den steuerlichen Nachteilen aufgrund günstiger Vermietung erkundigt wurde.

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Zinsen für Überziehung des Girokontos

as Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) ist der Auffassung, dass die Überziehungszinsen für die vereinbarte oder geduldete Überziehung eines Girokontos im Preisverzeichnis und im Rahmen ihrer Internetwerbung besonders deutlich kenntlich zu machen sind. Dies ergibt sich aus einem Urteil, mit dem eine Bank zur Unterlassung ihrer bisherigen Darstellung verurteilt worden ist (Urteil vom 21. November 2019, Az. 6 U 146/18 – nicht rechtskräftig).

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Hier können Sie uns finden

Unsere Kanzlei befindet sich in Herzogenrath bei Aachen, direkt im Dreiländer-Eck.

info@ai-tax.de +49 (0)2407 55561 0 +49 (0)2407 55561 99 Raiffeisenstraße 10, 52134 Herzogenrath

Mo-Do 08:00 – 13:00 und 14:00 – 16:00 / Fr. 08:00 – 13:00

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Wir melden uns umgehend bei Ihnen.