Vermieter dürfen Werbungskosten für Investitionen in die Wohnung nur dann vollständig geltend machen, wenn die Miete mehr als 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt. Die gesetzliche Vorschrift sehe keinen Ermessensspielraum vor, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, in der sich nach den steuerlichen Nachteilen aufgrund günstiger Vermietung erkundigt wurde.